Das Landgericht Freiburg hat den jetzt 54 Jahre alten Angeklagten wegen am 9. oder 10. Mai 2002 im Wohnhaus der Familie in Wehr begangenen Totschlags an seiner Ehefrau und anschließenden Mordes an seiner damals elf Jahre alten Tochter zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zugleich hat es angeordnet, dass wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung ein Jahr der Gesamtfreiheitsstrafe als verbüßt gilt.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2011
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