Die Parteien streiten um die Höhe der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall. Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangte aus abgetretenem Recht des Geschädigten für eine Anmietdauer von 18 Tagen von dem beklagten Haftpflichtversicherer Mietwagenkosten zu einem Tagessatz von 100 pauschal zuzüglich Nebenkosten in Höhe von insgesamt 2757,32 ersetzt; die Beklagte erstattete davon lediglich 1999,20 .
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2011
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