Donnerstag, 2. Dezember 2010

Die Kündigung im Ausbildungsverhältnis

Rechtsanwalt Werheit aus Dortmund hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Die Kündigung im Ausbildungsverhältnis

Viele Arbeitgeber sind überrascht, welche rechtlichen Besonderheiten zu beachten sind, wenn man sich frühzeitig von einem Auszubildenden trennen will. Der Auszubildende genießt im deutschen Arbeitsrecht nämlich besonderen Kündigungsschutz, welcher sich nicht nach den Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), sondern nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) richtet.

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