Mittwoch, 1. Dezember 2010

Bundesgerichtshof entscheidet im Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit der Verwertung von sogenannten Abstracts entschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2010

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