Dienstag, 30. November 2010

Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein ("Steuer-CD") gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der für eine Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht ohne Verfassungsverstoß auf Daten gestützt werden kann, die ein Informant aus Liechtenstein auf einem Datenträger an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hat.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.11.2010

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