Donnerstag, 22. April 2010

Vergütung eines Lehrers mit ausländischer Lehrerausbildung

Nach Art. 39 Abs. 2 EGV gehört auch zum Gebot, den Arbeitskräften innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Freizügigkeit zu gewährleisten, dass sie in den Mitgliedstaaten auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstigen Arbeitsbedingungen nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen. Das umfasst auch die Anerkennung ausländischer Diplome und Befähigungsnachweise. Die hier bestehenden Pflichten der Mitgliedstaaten sind insbesondere, was den Zugang zu Berufen angeht, in verschiedenen Gemeinschaftsrichtlinien konkretisiert worden. Unabhängig davon sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Anerkennungs- und Prüfungsverfahren für Ausbildungsnachweise anderer Mitgliedstaaten zu schaffen. Die berufliche Qualifikation kann nicht allein formal auf Grund fehlender nationaler Nachweise verneint werden. Die in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Qualifikationen müssen vielmehr in der Form berücksichtigt werden, dass sie mit den nach dem nationalen Recht geforderten Qualifikationen verglichen werden und bei Gleichwertigkeiten Ungleichbehandlungen unterbleiben.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Vergütung eines Lehrers mit ausländischer Lehrerausbildung

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.