Donnerstag, 22. April 2010

Briefwerbung für Grabmale zwei Wochen nach Todesfall zulässig

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine auf dem Postweg erfolgende Werbung für Grabmale zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen verboten werden kann.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.04.2010

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