Montag, 21. Dezember 2009

Lebenslange Freiheitsstrafe für Berliner Krankenschwester bestätigt

Das Landgericht Berlin hat die Angeklagte wegen Mordes in fünf Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, von weiteren Mordvorwürfen hat es sie aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Eine besondere Schwere der Schuld, die eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren von vornherein ausschließen würde, hat es nicht festgestellt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts tötete die seit langem als Intensivkrankenschwester tätige Angeklagte fünf ihrer im Sterben liegenden Patienten. Sie spritzte ihnen in Tötungsabsicht Medikamente, die aufgrund der schwachen Konstitution der Betroffenen zum Tode führten. Weder die Patienten noch ihre Angehörigen hatten um Sterbehilfe gebeten. Das Schwurgericht hat – sachverständig beraten – eine Einschränkung der Schuldfähigkeit der Angeklagten bei den Taten ausgeschlossen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.04.2008

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