Das Landgericht Hamburg hatte den zur Tatzeit 23-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts erstach der Angeklagte, der mit seiner Familie 1992 aus Afghanistan in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt war und in der Folgezeit die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hatte, am 15. Mai 2008 seine 16 Jahre alte Schwester Morsal.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Urteil im Hamburger "Ehrenmordverfahren" bestätigt
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2009
Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Straf- und Strafverfahrensrecht.