Montag, 23. November 2009

Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.11.2009

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