Aus Rache für ihre Trennung von ihm tötete der Angeklagte im Januar 2008 seine Ehefrau, indem er sie erstickte. Über den Balkon war er nachts in ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Braunschweig eingedrungen, hatte sie unter Drohung mit einem Messer veranlasst, sich fesseln zu lassen, sie gewürgt und ihr schließlich Mund und Nase mit Klebeband verklebt. Zur Beseitigung der Tatspuren schüttete er Brennpaste über die Leiche und zündete sie an.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2009
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