Mittwoch, 25. November 2009

Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein im Fernabsatz erworbenes Radarwarngerät

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann besteht, wenn es einen Kaufvertrag über ein Radarwarngerät zum Gegenstand hat, der wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.11.2009

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