Das Landratsamt Wunsiedel hat die für den 22. August 2009 vom Antragsteller mit Vorratsanmeldung aus dem Jahre 2001 angemeldete Versammlung mit dem Thema Gedenken an Rudolf Heß einschließlich jeder Form von Ersatzveranstaltung sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen im Bereich des Stadtgebietes Wunsiedel verboten. Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der dagegen erhobenen Klage hat das Verwaltungsgericht Bayreuth abgelehnt. Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers blieb vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.08.2009
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