Mittwoch, 12. August 2009

Tod eines Vierjährigen muss neu verhandelt werden

Das Landgericht Mainz hat einen 31-jährigen Maurer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zum Nachteil des Sohnes seiner Lebensgefährtin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts warf der Angeklagte, der sich am Abend des Tattages zunächst allein mit dem Kind in seiner Wohnung aufhielt, den damals vier Jahre alten Jungen auf dessen Wunsch hin mehrere Male spielerisch in die Luft und fing ihn wieder auf. Nach der Einlassung des Angeklagten verdrehte sich das Kind bei einem der Würfe in der Luft. Um seinen Sturz auf den Boden abzufangen, riss der Angeklagte ein Knie ruckartig nach oben, worauf der Junge mit dem Bauch auf dieses prallte. Dabei zog sich das Kind schwere innere Verletzungen zu; es klagte über Bauchschmerzen und brach nach ca. einer Stunde zusammen. Gegenüber den Rettungskräften, die von der mittlerweile heimgekehrten Mutter des Kindes alarmiert worden waren, verheimlichte der Angeklagte das Geschehen, obwohl sich der Zustand des Kindes weiter verschlechterte. Dies führte dazu, dass die Verletzungen zu spät erkannt und behandelt wurden. Der Junge verstarb noch in der Nacht im Krankenhaus an inneren Blutungen. Bei sofortigem Hinweis des Angeklagten an die Rettungskräfte hätte das Leben des Kindes wahrscheinlich gerettet werden können.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.08.2009

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