Donnerstag, 13. August 2009

Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der WestLB aufgehoben

Das Landgericht Düsseldorf hatte den Angeklagten vom Vorwurf der Untreue zum Nachteil der WestLB im Zusammenhang mit der Gewährung eines Großkredits freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das freisprechende Urteil aufgehoben.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.08.2009

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