Die Bayerische Staatsregierung hat ihren Antrag vom 1. September 2005 im Wege der abstrakten Normenkontrolle festzustellen, dass das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜbarbG) vom 15. Dezember 2004 verfassungswidrig ist, mit Schriftsatz vom 8. Juli 2009 zurückgenommen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat daraufhin das Verfahren eingestellt, weil Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung des Verfahrens nicht ersichtlich sind.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.08.2009
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