Montag, 27. Juli 2009

Verurteilung des ehemaligen Kölner Oberstadtdirektors Dr. Heugel wegen Bestechlichkeit ist rechtskräftig

Das Landgericht Köln hatte im ersten Rechtsgang den Angeklagten Dr. Heugel wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und den Angeklagten Rüther wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Beihilfe zur Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Auf die Revisionen der Angeklagten hob der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 12. Juli 2006 das landgerichtliche Urteil gegen den Angeklagten Rüther wegen einer Verletzung sachlichen Rechts und mit Urteil vom 27. April 2007 das Urteil gegen den Angeklagten Dr. Heugel wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sachen zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurück.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.07.2009

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