Rechtsanwalt Dr. Flegl aus Leonberg hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Teilauseinandersetzung eines Nachlasses - möglich oder nicht?
Der im Erbrecht verankerte Anspruch aus � 2042 I BGB richtet sich zwar grundsätzlich nur auf eine Vollauseinandersetzung des Nachlasses, jedoch ist ausnahmsweise ein Anspruch auf Teilauseinandersetzung gegeben, wenn Nachlassverbindlichkeiten nicht mehr bestehen und berechtigte Belange der Erbengemeinschaft und der einzelnen Miterben nicht gefährdet werden (BGH, NJW 1985, 51, 52; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1352).
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