Mittwoch, 22. Juli 2009

Missbrauchsgebühr bei wahrheitswidrigem Vortrag im asylrechtlichen Verfassungsbeschwerdeverfahren

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat drei Beschwerdeführern eine Missbrauchsgebühr in Höhe von je 500,-- Euro auferlegt, deren Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Diese verfolgten nicht die Sicherung ihrer verfassungsmäßigen Rechte, sondern die Durchsetzung ihrer Interessen am Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch für Jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird, über grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2009

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