Der unter anderem für das Werkvertragrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich eine Fachfirma schadensersatzpflichtig macht, wenn sie bei der Grundüberholung eines Motors den über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Sicherheitsanforderungen in den Wartungsvorschriften des Herstellers nicht entspricht.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.07.2009
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