Rechtsanwalt von Harten aus Bad Homburg hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Das Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme
Unter welchen Voraussetzungen eine Blutentnahme nicht verwertbar ist, ist seit einiger Zeit immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Grundsätzlich darf eine körperliche Untersuchung, dazu zählt auch eine Blutentnahme, nur durch einen Richter angeordnet werden, so steht es in � 81 a Abs. 2 StPO.
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