Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat den Angeklagten wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie wegen Beihilfe zur Gründung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der für das Staatschutzstrafrecht zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 4. Juni 2009 die dagegen eingelegte Revision des Angeklagten verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.06.2009
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