Nach dem Vertrag vom 11. Januar 2005 zwischen dem Land Brandenburg und  der Jüdischen Gemeinde - Land Brandenburg wendet das Land Brandenburg  der jüdischen Gemeinschaft in Brandenburg zur Aufrechterhaltung  jüdischen Gemeindelebens jährlich einen Betrag von 200.000 € zu. Dieser  Betrag wird nach Art. 8 Abs. 1 des Vertrages von dem Landesverband der  Jüdischen Gemeinden - Land Brandenburg, der den Status einer  Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt und die mitgliederstärkste  jüdische Religionsgemeinschaft in Brandenburg ist, für alle jüdischen  Gemeinden des Landes unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im  Landesverband verwaltet; der Landesverband ist verpflichtet, sämtliche  Gemeinden angemessen daran zu beteiligen. Darüber hinaus gewährt der  Vertrag dem Landesverband bestimmte Privilegien u. a. in den Bereichen  Feiertagsrecht, Anstaltsseelsorge, Betreiben von Schulen und Friedhöfen,  Befreiung von Gebühren und Zurverfügungstellung von Sendezeiten im  öffentlich-rechtlichen Rundfunk. 
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in Brandenburg verfassungswidrig
  Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.06.2009
Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung