Freitag, 19. Juni 2009

Urteil gegen "Promotionsvermittler" rechtskräftig

Der Angeklagte wurde vom Landgericht Hildesheim wegen Bestechung in 61 Fällen zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 75.000 Euro verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.06.2009

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