Mittwoch, 1. April 2009

Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuerbescheid erfolglos

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde von Eltern dreier Kinder, die sich gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde für ihr selbst genutztes Hausgrundstück richtet, nicht zur Entscheidung angenommen. Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen diesen Grundsteuerbescheid vor den Fachgerichten waren ohne Erfolg geblieben. Die Beschwerdeführer hatten zuvor weder den ergangenen Einheitswertbescheid noch den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts mit Erfolg angefochten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.04.2009

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