Donnerstag, 20. November 2008

Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der allgemeine Tarif eines Gasversorgungsunternehmens im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 AVBGasV insgesamt oder, soweit er erhöht worden ist, der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegt und welche Anforderungen dabei an das Vorbringen des Gasversorgers zu stellen sind.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.11.2008

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