Donnerstag, 20. November 2008

BGH zum Tonträger-Sampling

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2008

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