Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Berechnung des Wertersatzanspruchs gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB nach Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.11.2008
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