Mittwoch, 29. Oktober 2008

Rücktrittsrecht in den AGB eines Leasingvertrags über eine noch anzupassende und zu implementierende Branchensoftware

Der unter anderem für das Leasingrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Leasinggesellschaft enthaltenen Rücktrittsrechts zu entscheiden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.10.2008

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