Nach dem am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, eine Zulage von monatlich 105,00 Euro und einen Zusatzurlaub. Auch die im Rettungsdienst üblichen Bereitschaftszeiten können in Wechselschicht geleistet werden und die entsprechenden Leistungen auslösen.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.09.2008
Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.