Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Duldungspflicht des Mieters bei Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste
Mittwoch, 24. September 2008
Aktuelles zum Wohnraummietrecht
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, zu deren Duldung der Mieter nach § 554 Abs. 2 BGB verpflichtet ist.
Fernwärmenetz als Modernisierungsmaßnahme Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.09.2008
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