Montag, 22. September 2008

Verurteilung wegen Fenstersturz einer afrikanischen Tänzerin rechtskräftig

Das Landgericht Berlin hat den der Körperverletzung mit Todesfolge schuldigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.09.2008

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