Mittwoch, 3. September 2008

Verfahren gegen Eltern wegen tödlicher Vernachlässigung eines Kleinkindes muss neu verhandelt werden

Das Landgericht Marburg hat die Angeklagte J.H. wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und ihren Ehemann, den Angeklagten G.H., wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 03.09.2008

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