Montag, 1. September 2008

Urheberrecht und kirchliches Selbstbestimmungsrecht

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich gestern mit dem Verhältnis zwischen dem Urheberrecht und dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht auseinanderzusetzen. Die Beklagte ist die katholische Kirchengemeinde St. Gottfried in Münster. Sie ist Eigentümerin der in den Jahren 1952 und 1953 erbauten Kirche St. Gottfried. Im Jahre 2002 gestaltete sie den Altarraum der Kirche um. Die Klägerin ist der Ansicht, durch diese Umgestaltung werde das Urheberrecht ihres im Jahre 1966 verstorbenen Vaters verletzt. Dieser hatte die Kirche entworfen und den Innenraum gestaltet. Die Klägerin hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, den ursprünglichen Zustand des Altarraums wiederherzustellen.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Urheberrecht und kirchliches Selbstbestimmungsrecht

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2008

Haben Sie noch Fragen zum Urheberrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Urheberrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.