Mit Urteil vom 22. Februar 2008 hat das Landgericht Stuttgart vier Angeklagte wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit verbotswidrigem Herstellen und Verwenden von Brandsätzen und mit Sachbeschädigung verurteilt. Gegen drei Angeklagte hat es Freiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten, gegen einen Angeklagten eine Jugendstrafe von zwei Jahren verhängt. Einer der Angeklagten war bereits zuvor unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er an einem anderen Brandanschlag auf ein bewohntes freistehendes Haus in Göppingen ebenfalls beteiligt war. Das Landgericht Stuttgart hat für diesen Angeklagten nachträglich auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren für beide Taten erkannt.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.09.2008
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