Das Landgericht Offenburg hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz und Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe und unerlaubtem Besitz von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Im Adhäsionsverfahren hat es dem Geschädigten unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,- Euro zugesprochen.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.09.2008
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