Freitag, 8. August 2008

Verurteilung einer Mutter wegen Mordes und versuchten Mordes durch Vernachlässigung der eigenen Kinder rechtskräftig

Das Landgericht Erfurt hat die Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.06.2008

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