Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist derzeit mit einer Vielzahl von Beschwerden befasst, welche die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen betreffen, die im Vorfeld des Weltwirtschaftsgipfels vom Frühsommer 2007 in Heiligendamm angeordnet und im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen zahlreiche Beschuldigte und Dritte durchgeführt worden sind.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2008
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