Der Rechtssache liegt der gescheiterte Versuch der "übertragenden Sanierung" eines in Rheinland-Pfalz überregional tätigen Möbelhauses in der Rechtsform einer KG zugrunde. Diese KG geriet im Jahr 1999 in Insolvenz. Der Kläger ist der Insolvenzverwalter der Auffanggesellschaft, einer AG, welche im Jahr 2000 nach einer Kapitalerhöhung das noch vorhandene Aktivvermögen der KG gegen Übernahme ihrer Verbindlichkeiten erworben hat. Beklagte sind neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den beiden Vorständen der Auffanggesellschaft (AG) der Insolvenzverwalter der KG. Der Kläger macht gegen die Beklagten unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten Zahlungsansprüche in Millionenhöhe im Zusammenhang mit dem oben genannten, zwischen der AG und der KG geschlossenen Vertrag geltend.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Gescheiterte Sanierung einer Auffanggesellschaft gemischte verdeckte Sacheinlage
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2008
Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht.