Mittwoch, 6. August 2008

BGH zu Musical-Rechten

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.07.2008

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