Donnerstag, 22. Juli 2010

Bundesgerichtshof zur Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbotes

Der u. a. für das private Bau- und Architektenrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Art. 10 § 3 MRVG*, der die Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen für unwirksam erklärt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2010

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