Dienstag, 20. Juli 2010

Aktuelles zum Bankrecht

Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat und der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben in zwei heute verkündeten Urteilen, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslast-schrift bewirkten Zahlung entwickelt und damit bislang bestehende Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate (vgl. BGHZ 174, 84 ff. und BGHZ 177, 69 ff.) ohne Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen beigelegt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2010

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