Freitag, 23. April 2010

Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

Das Landgericht Dortmund hat zwei Geschäftsführer eines mit der Herstellung von Hydraulikzylindern befassten Unternehmens wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und zehn Monaten bzw. zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.04.2010

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