Dienstag, 20. April 2010

Urteil im Mordfall Beelitz-Heilstätten rechtskräftig

Das Landgericht Potsdam hat einen 40-Jährigen Angeklagten wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und darüber hinaus seine – zeitlich unbefristete – Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.04.2010

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