Dienstag, 7. Juli 2009

Ein Rechtsstreit wegen fehlerhafter Beratung beim § 7 KapMuG ausgesetzt werden

Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Rechtsstreitigkeiten, in denen kein zulässiger Musterfeststellungsantrag nach § 1 Kapitalanleger-Musterverfahrens-gesetz (KapMuG) gestellt werden kann, nicht nach § 7 KapMuG ausgesetzt werden dürfen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2009

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