Donnerstag, 9. Juli 2009

Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des Rechtsanwaltsversorgungswerks

Das Landgericht Hamburg hat den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. L., der als Rechtsbeistand auch Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer war, wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ferner hat es seine Ehefrau wegen Beihilfe hierzu und den Bezirksdirektor eines Versicherungsunternehmens D. wegen Bestechung in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2009

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