Donnerstag, 7. Mai 2009

Urteil wegen Mordes der Münchener Parkhaus-Millionärin rechtskräftig

Mit Urteil vom 12. August 2008 hat das Landgericht München I einen Angeklagten wegen Mordes sowie Diebstahls in drei Fällen zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Verurteilung wegen Mordes lag zu Grunde, dass der Angeklagte am 15. Mai 2006 seine Tante, eine bekannte Münchener Millionärin, in deren Wohnung überfiel und mit insgesamt 24 Schlägen auf den Kopf seines Opfers heimtückisch tötete. Dem Urteil gingen 93. Verhandlungstage vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts München I voraus, die Hauptverhandlung erstreckte sich über mehr als ein Jahr.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2009

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