Donnerstag, 7. Mai 2009

Bundesgerichtshof bestätigt Strafe wegen Messerstichs gegen Busfahrer

Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der bislang unbestrafte Angeklagte und sein vorbestrafter, mit drei Jahren Freiheitsstrafe rechtskräftig abgeurteilter Mittäter hatten nach einer Hochzeitsfeier in angetrunkenem Zustand in einem Bus der Berliner Verkehrsbetriebe randaliert und den Busfahrer sowie einen weiblichen Fahrgast tätlich angegriffen. Um die Flucht seines von dem Busfahrer am Boden fixierten Mittäters zu ermöglichen, brachte der Angeklagte dem Fahrer in Verletzungsabsicht einen 10 cm tiefen, aber nicht lebensgefährlichen Messerstich in den unteren Rückenbereich bei. Nach zunächst erfolgreicher Flucht stellten sich die Täter später der Polizei.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2009

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