Donnerstag, 7. Mai 2009

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes in Nürtinger Gaststätte

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, mit gefährlicher Körperverletzung, mit Geiselnahme und mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2009

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