Donnerstag, 7. Mai 2009

Aktuelles zum Finanzdienstleistung

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über einen Schadensersatzanspruch entschieden, der gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Schlechterfüllung eines zwischen dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) geschlossenen Vertrags geltend gemacht wurde.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das einen Prüfungsauftrag der BaFin unzureichend erfüllt hat

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2009

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